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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns
geschlossene Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten jedoch nicht für Verträge
zwischen uns und unseren Vertragshändlern. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen
seitens des Käufers, insbesondere Abtretungsverbote, werden nicht anerkannt, es sei denn,
wir haben ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die nachstehenden
Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.
1.2 In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung
der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
1.3 Technische Verbesserungen sowie sonstige, dem Käufer zumutbare änderungen und
Abweichungen von in unseren Katalogen und Prospekten wiedergegebenen Modellen,
bleiben vorbehalten. Dies gilt auch für alle technischen Angaben.
1.4 Sponsorenwechsel nach Auftragserteilung berechtigt nicht zur Stornierung von Aufträgen über
Produkte mit Sponsorenaufdrucken (Replica).
1.5 Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer erhaltene personenbezogene Daten
werden von uns unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu
qualifizieren ist, gilt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Wochen
oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist als angenommen.
2.2 An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir
uns unsere Eigentums-, Urheber-, sowie sonstigen Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese
nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir
diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
3. Lieferung, Gefahrenübergang
3.1 Wir liefern ,,unfrei" ab Lager Freising .
3.2 Ab einem Auftragswert von 1000,00 EUR liefern wir ,,frachtfrei", d. h. wir versenden mit
Befärderungsmitteln unserer Wahl auf unsere Kosten aber auf Gefahr des Käufers zu dessen
Geschäftssitz.
3.3 Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
4. Lieferfristen, Verzug
4.1 Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. Hiervon
abweichende Vereinbarungen über eine Verbindliche Lieferzeit müssen ausdrücklich und
schriftlich erfolgen. Kännen wir nicht pünktlich liefern, informieren wir den Käufer
unverzüglich.
4.2 Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch
nicht vor Klärung aller Einzelheiten, deren Mitteilung durch den Käufer für die Ausführung des
Auftrags erforderlich ist.
4.3 Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der Lieferung in Rückstand und hat uns
der Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, es sei
denn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
4.4 Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (wie z. B. Energiemangel,
Verzägerungen durch unsere Lieferraten, Importschwierigkeiten, Betriebs- und
Verkehrsstärungen, Streiks, Aussperrung, hähere Gewalt) verlängert die Lieferzeit
angemessen. Kännen wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl
der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des
Käufers sind ausgeschlossen. Treten wir zurück erstatten wir den Käufer unverzüglich
sämtliche bereits erbrachten Zahlungen.
5. Preise
5.1 Es sind ausschlieälich die im bestätigten Lieferzeitraum gültigen Listenpreise maägebend.
5.2 Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer.
6. Zahlungsbedingungen, Rücktrittsvorbehalt, Aufrechnung.
6.1 Wir gewähren bei Zahlung keines Skonto, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt die
Zahlung netto Kasse.
Der Mindestbestellwert sind 50 EUR, ansonsten werden 5 EUR Mindermengenzuschlag
verrechnet.
6.2 Für Sonderposten, Werbemittel und sonstige nicht in der aktuellen Preisliste enthaltenen
Artikel und Leistungen gilt als Zahlungskondition ausschlieälich ,,netto, sofortige Kasse".
6.3 Die Rechnungserstellung erfolgt nach Versand.
6.4 Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei auf das von uns angegebene Konto zu leisten.
6.5 Voraussetzungen für Skonto-Inanspruchnahme sind der vorherige Ausgleich aller fälligen
Rechnungsbeträge. Zur Annahme von Schecks und Wechseln sind wir nicht verpflichtet.
Deren Gutschrift erfolgt vorbehaltlich der Einläsung und mit Wertstellung des Tages, an dem
wir über den Gegenwert verfügen. Diskont- und sonstige Wechselspesen sind vom Käufer
umgehend nach Erhalt der entsprechenden Belastungsnote zu bezahlen.
6.6 Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, die Lieferung
bestätigter Aufträge bis zur Bewirkung der überfälligen Zahlung zu verweigern.
6.7 Tritt in den wirtschaftlichen Verhältnisses des Käufers eine wesentliche vertragsgefährdende
Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Auslieferung bestätigter Aufträge bis zur
Stellung einer schriftlichen, unbefristeten, unbedingten, unwiderruflichen und
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder der Leistung von Vorauskasse zu verweigern.
6.8 Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Käufer ist nur mit bzw.
wegen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen statthaft.
6.9 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. E-Commerce
7.1 Bevor der Käufer den Vertrieb von CHENTO Produkten im Internet aufnimmt, ist er verpflichtet,
uns die URL der Web-Site mitzuteilen.
7.2 Beim Verkauf von CHENTO Produkten im Internet ist der Käufer verpflichtet, die ,,Bedingungen
für den Verkauf von CHENTO Produkten im Internet" zu beachten. Diese sind Bestandteile
unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen vor, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung
gegenüber dem Käufer zustehen.
Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach
vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom
Vertrag dar. Der Verkäufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu
verwerten.
Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der
Verwertungserläs mit den vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
8.2 Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen
Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
8.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu
veräußern und / oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist.
Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)
bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir
ermächtigen den Käufer widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für dessen
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit
widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemää
nachkommt.
8.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf
unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere
Eigentumsrechte durchsetzen kännen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in
diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder auäergerichtlichen Kosten zu
erstatten, haftet hierfür der Käufer.
8.5 Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare
Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt, dabei
obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
8.6 Bei Zahlung durch einen Verband (Zentralregulierung) treten wir die uns an der bezahlten
Vorbehaltsware zustehenden Rechte an den Verband ab. Das Eigentum geht in diesem Fall
zunächst nicht auf den Käufer, sondern auf den Verband über.
9. Untersuchungs- und Rügepflicht und Gewährleistung
9.1 Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemää nachgekommen ist.
9.2 Für die Abwicklung von Kundenreklamationen ist unser Retourenformular vorhersehen. Die
mangelhafte Produkte sind gemeinsam mit dem ausgefüllten Retourenschein an uns
einzusenden, und werden in angemessener Frist nach unserer Wahl nachgebessert, ersetzt
oder gutgeschrieben.
9.3 Auf die Berechnung von Bearbeitungsgebühren wird beiderseits verzichtet.
9.4 Schadenersatzansprüche des Käufers, der Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne
des § 310 Absatz 1 Satz 1 BGB ist, wegen eines Mangels verjähren 1 Jahr ab Ablieferung der
Ware. Dies gilt nicht im Fall von von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren
Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
oder wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt
haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.
9.5 Im Ubrigen leisten wir für Sach- und Rechtsmängel im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen Gewähr.
10. Haftung
10.1 Für sämtliche Schäden, die von unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haften wir im Rahmen des
Produkthaftungsgesetzes.
10.2 Für Schäden aus der Verletzung des Kärpers, Lebens und der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter
oder unsere Erfüllungsgehilfen herrühren, haften wir im Rahmen des
Produkthaftungsgesetzes.
10.3 Vorbehaltlich der Regelungen in den obigen Absätzen 1 und 2 haften wir für Schäden, die von
uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aufgrund von einfacher
Fahrlässigkeit herbeigeführt werden, nur, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen eine
vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzen. Wir haften jedoch nur, soweit die
Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. In diesem Fall ist
unsere Haftung auf das Eichfache des Kaufpreises (Händler-EK) begrenzt.
10.4 Eine weiter gehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder
Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt
unsere Haftung gemäß §9.2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persänliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Abschließende Schlussbestimmung
11.1 Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften dürfen nicht abgetreten werden.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und
Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden
Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist unser
Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder
Geschäftssitz zu verklagen.
11.3 Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt Deutschem Recht unter Einschluss des
UN- Kaufrechts.
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