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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossene Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten jedoch nicht für Verträge zwischen uns und unseren Vertragshändlern. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen seitens des Käufers, insbesondere Abtretungsverbote, werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.
1.2 In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
1.3 Technische Verbesserungen sowie sonstige, dem Käufer zumutbare änderungen und Abweichungen von in unseren Katalogen und Prospekten wiedergegebenen Modellen, bleiben vorbehalten. Dies gilt auch für alle technischen Angaben.
1.4 Sponsorenwechsel nach Auftragserteilung berechtigt nicht zur Stornierung von Aufträgen über Produkte mit Sponsorenaufdrucken (Replica).
1.5 Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer erhaltene personenbezogene Daten werden von uns unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, gilt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Wochen oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist als angenommen.
2.2 An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber-, sowie sonstigen Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

3. Lieferung, Gefahrenübergang

3.1 Wir liefern ,,unfrei" ab Lager Freising .
3.2 Ab einem Auftragswert von 1000,00 EUR liefern wir ,,frachtfrei", d. h. wir versenden mit Befärderungsmitteln unserer Wahl auf unsere Kosten aber auf Gefahr des Käufers zu dessen Geschäftssitz.
3.3 Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

4. Lieferfristen, Verzug

4.1 Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. Hiervon abweichende Vereinbarungen über eine Verbindliche Lieferzeit müssen ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Kännen wir nicht pünktlich liefern, informieren wir den Käufer unverzüglich.
4.2 Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten, deren Mitteilung durch den Käufer für die Ausführung des Auftrags erforderlich ist.
4.3 Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der Lieferung in Rückstand und hat uns der Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, es sei denn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
4.4 Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (wie z. B. Energiemangel, Verzägerungen durch unsere Lieferraten, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstärungen, Streiks, Aussperrung, hähere Gewalt) verlängert die Lieferzeit angemessen. Kännen wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Treten wir zurück erstatten wir den Käufer unverzüglich sämtliche bereits erbrachten Zahlungen.

5. Preise

5.1 Es sind ausschlieälich die im bestätigten Lieferzeitraum gültigen Listenpreise maägebend.
5.2 Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer.
6. Zahlungsbedingungen, Rücktrittsvorbehalt, Aufrechnung.
6.1 Wir gewähren bei Zahlung keines Skonto, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt die Zahlung netto Kasse. Der Mindestbestellwert sind 50 EUR, ansonsten werden 5 EUR Mindermengenzuschlag verrechnet.
6.2 Für Sonderposten, Werbemittel und sonstige nicht in der aktuellen Preisliste enthaltenen Artikel und Leistungen gilt als Zahlungskondition ausschlieälich ,,netto, sofortige Kasse".
6.3 Die Rechnungserstellung erfolgt nach Versand.
6.4 Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei auf das von uns angegebene Konto zu leisten. 6.5 Voraussetzungen für Skonto-Inanspruchnahme sind der vorherige Ausgleich aller fälligen Rechnungsbeträge. Zur Annahme von Schecks und Wechseln sind wir nicht verpflichtet.
Deren Gutschrift erfolgt vorbehaltlich der Einläsung und mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen. Diskont- und sonstige Wechselspesen sind vom Käufer umgehend nach Erhalt der entsprechenden Belastungsnote zu bezahlen.
6.6 Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, die Lieferung bestätigter Aufträge bis zur Bewirkung der überfälligen Zahlung zu verweigern. 6.7 Tritt in den wirtschaftlichen Verhältnisses des Käufers eine wesentliche vertragsgefährdende Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Auslieferung bestätigter Aufträge bis zur Stellung einer schriftlichen, unbefristeten, unbedingten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder der Leistung von Vorauskasse zu verweigern.
6.8 Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Käufer ist nur mit bzw.
wegen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen statthaft.
6.9 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. E-Commerce

7.1 Bevor der Käufer den Vertrieb von CHENTO Produkten im Internet aufnimmt, ist er verpflichtet, uns die URL der Web-Site mitzuteilen.
7.2 Beim Verkauf von CHENTO Produkten im Internet ist der Käufer verpflichtet, die ,,Bedingungen für den Verkauf von CHENTO Produkten im Internet" zu beachten. Diese sind Bestandteile unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen vor, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer zustehen.
Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Der Verkäufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten.
Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserläs mit den vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
8.2 Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
8.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und / oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist.
Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemää nachkommt.
8.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen kännen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder auäergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
8.5 Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
8.6 Bei Zahlung durch einen Verband (Zentralregulierung) treten wir die uns an der bezahlten Vorbehaltsware zustehenden Rechte an den Verband ab. Das Eigentum geht in diesem Fall zunächst nicht auf den Käufer, sondern auf den Verband über.

9. Untersuchungs- und Rügepflicht und Gewährleistung

9.1 Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemää nachgekommen ist.
9.2 Für die Abwicklung von Kundenreklamationen ist unser Retourenformular vorhersehen. Die mangelhafte Produkte sind gemeinsam mit dem ausgefüllten Retourenschein an uns einzusenden, und werden in angemessener Frist nach unserer Wahl nachgebessert, ersetzt oder gutgeschrieben.
9.3 Auf die Berechnung von Bearbeitungsgebühren wird beiderseits verzichtet.
9.4 Schadenersatzansprüche des Käufers, der Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des § 310 Absatz 1 Satz 1 BGB ist, wegen eines Mangels verjähren 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.
9.5 Im Ubrigen leisten wir für Sach- und Rechtsmängel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.

10. Haftung

10.1 Für sämtliche Schäden, die von unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haften wir im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes.
10.2 Für Schäden aus der Verletzung des Kärpers, Lebens und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen herrühren, haften wir im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes.
10.3 Vorbehaltlich der Regelungen in den obigen Absätzen 1 und 2 haften wir für Schäden, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit herbeigeführt werden, nur, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzen. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. In diesem Fall ist unsere Haftung auf das Eichfache des Kaufpreises (Händler-EK) begrenzt.
10.4 Eine weiter gehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt unsere Haftung gemäß §9.2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persänliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Abschließende Schlussbestimmung

11.1 Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften dürfen nicht abgetreten werden. 11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
11.3 Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt Deutschem Recht unter Einschluss des UN- Kaufrechts.
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